Department für Geographie
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Anrechnung nach Rückkehr

Hinweise zur Anrechnung von Studienleistungen im Ausland

Gegenwärtig ist eine automatische Anerkennung (automatic recognition im OLA) am Department für Geographie nicht vorgesehen. Studienleistungen aus dem Ausland können jedoch nach Rückkehr von Ihrem Auslandsaustausch auf Antrag beim Prüfungsausschuss anerkannt werden, sofern die im Ausland besuchten Veranstaltungen inhaltlich und formal den Anforderungen Ihrer jeweils zutreffenden Prüfungs- und Studienordnungen entsprechen.


1. Angaben zu den im Ausland erbrachten Leistungen im LSF

Nach einer Novellierung des Hochschulstatistikgesetzes (HStatG) sind ab dem SoSe 2017 für alle im Ausland erbrachten Leistungen, die für einen Studiengang anerkannt werden sollen, vor Beantragung der Anerkennung der Leistungen in LSF Angaben zum jeweiligen Auslandsaufenthalt zu machen. Bitte richten Sie sich dabei nach der hierfür vorgesehen Anleitung.


2. Anrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen

Zur Anrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen verwenden Sie bitte das entsprechende Formular.


3. Learning Agreement (LA) - Part 3: Bestätigung über die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen

Nach erfolgter Anerkennung einer Veranstaltung aus dem Ausland wird diese in ihrem aktuellen Transcript of Records (ToR) verbucht und ist dort mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Dieser Nachweis wird von unserer Erasmus+-Stelle gleichwertig zum LA Part 3 anerkannt und kann daher als Bestätigung über die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen im Erasmus+-Portal hochgeladen werden.

Hintergrund: Die Erasmus+-Beauftragten bekommen nach erfolgter Anerkennung ihrer Veranstaltungen aus dem Ausland durch unseren Prüfungsausschuss keine diesbezügliche Rückmeldung seitens des PANI. Daher können sie das Formular Learning Agreement - Part 3: Bestätigung über die Anerkennung von im Ausland erbrachter Studienleistungen leider nicht unterzeichnen.