Department für Geographie
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Exkursionen

teaserbild_exkursionenEiner der interessantesten Bestandteile des Geographiestudiums sind Exkursionen. Im Studium werden zwei Arten von Exkursionen angeboten: Kleine Exkursionen (3 Tage, auch einzeln aufgeteilt möglich) und Große Exkursionen. Dabei wird ein geographischer Raum erschlossen und theoretische Inhalte aus dem Studium werden im Gelände angesprochen, diskutiert und bewertet. Die Anrechnung erfolgt im Rahmen der jeweiligen Prüfungsordnung.

Tipps für die Vorbereitung und Regelungen zum Reiserücktritt/Reiseabbruch

Große Exkursion

Die Große Exkursion richtet sich an Studierende des Bachelor Hauptfachs und des Lehramts. Dabei lernen die Teilnehmenden in 10-12 Tagen die geographischen Zusammenhänge und Besonderheiten der Zielregion kennen und diskurtieren diese kritisch. Der genaue Inhalt richtet sich nach dem Zielort und ist aufgrund der verschiedenen Angebote sehr unterschiedlich. Das Reiseziel liegt im Grundstudium in europäischen Regionen, wobei in unseren Masterstudiengängen auch Exkusionen im außereuropäischen Ausland angeboten werden. Aktuell angebotene Große Exkursionen finden Sie unter Wichtige Termine. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung zu einer Großen Exkursion immer ein Semester davor angesetzt ist. Die Anmeldefristen finden Sie ebenfalls unter Wichtige Termine.

Die Großen Exkursionen finden in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit statt. Im Semester davor wird zu der jeweiligen Exkursion ein wöchentliches Vorbereitungsseminar oder ein Blockseminar abgehalten. Voraussetzung für ein erfolgreiches Bestehen ist neben der Teilnehme am Vorbereitungsseminar auch das Halten eines Referats und die Anfertigung einer schriftlichen Hausarbeit.

Bei einigen Exkursionen verbringen Sie die meiste Zeit im Freien - bei jedem Wetter. Entsprechende Kleidung für alle Wetterlagen und festes Schuhe gehören somit zur Grundausstattung. Ihre Exkursionsleiter:innen werden Sie bei der Vorbesprechung ihrer Exkursionen über die notwendige Garderobe und Ausstattung informieren.

Unterstützung bei der Großen Exkursion

Das Modul "Große Exkursion" ist ein Pflichtmodul für Studierende im Bachelor Hauptfach, im Lehramtsstudiengang (Unterrichtsfach Geographie) und für Studierende der Masterstudiengänge am Department für Geographie. Mit Ihrer Immatrikulation haben Sie die geltende Prüfungs- und Studienordnung akzeptiert, Ihnen ist also schon zur Einschreibung bewusst, dass Sie eine Große Exkursion belegen dürfen.

Machen Sie sich frühzeitig Gedanken über die Planung Ihrer Großen Exkursion. Um einen Eindruck von unseren Exkursionen bzgl. Ziele oder Kosten zu erhalten, informieren Sie sich über die aktuell angebotenen Großen Exkursionen unter Wichtige Termine. Fragen, die Sie sich bei der Planung Ihrer Großen Exkursion stellen sollten, sind beispielsweise:

  • Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Große Exkursion?
  • Kann ich ohne Weiteres circa zehn Tage von zu Hause wegbleiben?
  • Wie finanziere ich die Große Exkursion?

Nichtsdestotrotz kann es bei der Organisation und Durchführung der Großen Exkursion zu persönlichen Schwierigkeiten kommen. Für die folgenden persönlichen Herausforderungen haben wir Lösungsansätze für Sie:

1. Versorgung von Kindern oder Pflege von Angehörigen

Falls es Ihre familiäre Situation nicht zulässt in dem vorgesehenen Semester an einer Großen Exkursion teilzunehmen, gibt es beispielsweise die Möglichkeit eine Beurlaubung bei der Studentenkanzlei (ein Semester vorher) zu beantragen. Wenn das Urlaubssemester genehmigt ist, dann werden Ihre Fachsemester nicht weiter gezählt. Dies ermöglicht Ihnen beispielsweise Zeit für die Betreuung Ihrer Familienmitglieder zu gewinnen - ohne, dass Sie dafür Ihre Regelstudienzeit überschreiten. Ihre Große Exkursion können Sie zu einem Zeitpunkt durchführen, an dem Sie weniger Betreuung leisten müssen. Die Gründe für eine Beurlaubung sind divers. Sie finden diese und weitere Informationen auf der Seite "Beurlaubung vom Studium" der LMU.

Für den Fall, dass Sie eine Person mit Pflegegrad 2 bis 5 pflegen, können Sie Verhinderungspflege für die Zeit Ihrer Großen Exkursion beantragen. Das bedeutet, dass eine Pflegekraft Ihre Pflegetätigkeit - während Ihrer Abwesenheit - übernimmt. Weitere Informationen zur Verhinderungspflege finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit.

2. Finanzierung

Grundsätzlich müssen alle Studierende die Große Exkursion selbst finanzieren. Das Department für Geographie kann die Kosten der Großen Exkursionen nicht übernehmen. Die Große Exkursion ist ein fester Bestandteil in Ihrer Prüfungs- und Studienordnung, die Ihnen seit Immatrikulation bekannt ist. Dadurch haben Sie die Möglichkeit vorausschauend zu planen und bereits ab Beginn Ihres Studiums Geld für Ihre Exkursion bei Seite zu legen.

Meistens sind die angebotenen Exkursionen im Wintersemester etwas teurer, da sich die Ziele aufgrund der Wetterlage in größeren Entfernungen befinden. In der Regel wird im Sommersemester eine Vielfalt an verschiedensten Exkursionen angeboten - unter anderem auch kostengünstigere Alternativen. Diese befinden sich meistens in Deutschland oder dem nahe gelegenen Ausland, wodurch An- und Abreisekosten geringer ausfallen.

Beachten Sie, dass Sie vermutlich einen Teil der Kosten für Ihre Große Exkursion nachträglich wieder zurückerhalten. In der Regel können inhaltliche Programmpunkte (z.B. Museumseintritte oder Führungen) durch Studienzuschüsse finanziert werden. Wie hoch der Betrag ist, den Sie wieder zurückerhalten, ist von Exkursion zu Exkursion unterschiedlich und kann im Vorhinein nicht prognostiziert werden.

Außerdem können Sie verschiedene Förderungen zur Finanzierung Ihres Studiums in Erwägung ziehen. Das Studentenwerk München bietet dafür eine Beratungsstelle an. Wenden Sie sich bei Fragen rund um die Themen BAföG, Stipendien und Studienkredite dort hin.

Versicherungen

  1. Unfallversicherung: Aufgrund Ihres Status "immatrikuliert und nicht beurlaubt" sind Sie während der Exkursion durch die LMU unfallversichert.
  2. Krankenversicherung: Aufgrund Ihres Status "immatrikuliert und nicht beurlaubt" müssen Sie krankenversichert sein. Somit sind Sie bei Inlandsexkursionen krankenversichert. Dieser Versicherungsschutz gilt nicht oder nur eingeschränkt im Ausland. Kontaktieren Sie VOR DER EXKURSION Ihre Krankenversicherung. Sollten Sie nicht durch Ihre Krankenversicherung abgedeckt sein, benötigen Sie eine Auslandsreisekrankenversicherung.
  3. Haftpflichtversicherung: Es besteht keine Haftpflichtversicherung durch Ihren Status "immatrikuliert". Abgesehen davon ist eine Haftpflichtversicherung vermutlich die sinnvollste Versicherung überhaupt und einige Tarife decken bei Geländeaufenthalten entstandene Schäden, z.B. an der Einrichtung der Unterkunft oder an Geländegeräten, ab. Informieren Sie sich, ob Sie noch über Ihre Eltern versichert sind oder selbstständig versichert sein müssen.
  4. Reiserücktrittsversicherung: Für längere Geländeaufenthalte, insbesondere mit teuren Langstreckenflügen sind Reiserücktrittsversicherungen zu empfehlen: Fragen Sie Ihre/n Exkursionsleiter/in, ob diese ggf. bereits durch den Reiseveranstalter abgedeckt sind oder nicht

Einreisebestimmungen

  1. Reisepass: Der/Die Studierende sollte die Gültigkeit des Reisepasses kontrollieren.
  2. Visum: Der/Die Studierende ist selbst verantwortlich ein notwendiges Visum zu beantragen. Achtung: Je nach Staatsangehörigkeit gibt es verschiedene Visabestimmungen.
  3. Impfungen: Der/die Studierende ist selbst für eventuell notwendige Impfungen (z.B. Hepatitis, Malaria...) verantwortlich. Bitte klären Sie dies mit Ihrem Hausarzt.

Regelungen zum Reiserücktritt/Reiseabbruch

Auf Exkursionen, Geländeübungen oder Blockseminaren gelten die folgenden Regelungen:

  1. Der/Die Studierende kann aufgrund gruppenschädlichen Verhaltens von der Lehrveranstaltung ausgeschlossen werden.
  2. Der/Die Studierende hat die Kosten für eine außerplanmäßige Rückreise selbst zu tragen.
  3. Der/Die Studierende hat selbst für die Krankenversicherung im Ausland zu sorgen.
  4. Der/Die Studierende hat selbst für eine Reiserücktrittversicherung zu sorgen, falls er/sie eine solche wünscht. Zum Abschluss einer solchen Versicherung wird nachdrücklich geraten.
  5. Exkursionen sind nicht (monetär-)gewinnbringend angelegte Lehrveranstaltungen. Sie erfordern eine Vorbereitung durch den/die Studierende/n. Daher ist ein Rücktritt von einer Exkursion und ein Nachrücken eines anderen Studierenden nur bis Beginn des zur Exkursion gehörenden Seminars möglich.
  6. Mit Beginn des Seminars ist ein Rücktritt von der Exkursion nicht mehr ohne die Übernahme bereits angefallener Kosten möglich. Die Stornokosten für Exkursionen sind wie folgt gestaffelt:
    1. Ab dem Tag der Veröffentlichung der Teilnehmerlisten bis zur Vorbesprechung sind ggf. anfallende Umbuchungs- (falls ein/e Ersatz-Studierende/r den Platz übernimmt) bzw. Stornierungskosten (falls kein/e Ersatz-Studierende/n gefunden wird) zu tragen. Im Extremfall kann dies 100% der kalkulierten Kosten ausmachen.
    2. Ab der Vorbesprechung ist kein Rücktritt mehr möglich und die tatsächlich anfallenden Kosten müssen übernommen werden. Im Extremfall sind dies 100 % der kalkulierten Kosten.
Stornokosten für Geländepraktika und Blockseminar werden immer dann fällig, wenn nicht rechtzeitig ein/e Ersatz-Studierende/r gefunden wird.

Falls über ein Reisebüro gebucht wurde, richten sich die tatsächlichen Kosten immer nach den Konditionen des jeweiligen Reisebüros!

Corona

Sollten bei einer großen Exkursion extra Kosten aufgrund einer COVID-19 Infektion anfallen, werden diese Kosten (z.B. für Quarantäne in gesondertem Zimmer, Umbuchungen der Unterkunft oder der Rückreise, Test, Abbruch der Reise) nicht vom Department oder vom Ministerium übernommen.

Bitte sichern Sie sich über eine private Reiserücktrittsversicherung ab, wenn diese Kosten abgedeckt sein sollen.