Department für Geographie
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kleine Exkursionen

teaserbild_exkursionenEiner der interessantesten Bestandteile des Geographiestudiums sind Exkursionen. Im Nebenfach werden Kleine Exkursionen (3 Tage, auch einzeln aufgeteilt möglich) absolviert. Diese finden in der Regel witterungsbedingt überwiegend im Sommersemester statt. Dabei wird ein geographischer Raum erschlossen und theoretische Inhalte aus dem Studium werden im Gelände angesprochen, diskutiert und bewertet. Die Anrechnung erfolgt im Rahmen der jeweiligen Prüfungsordnung.

Tipps für die Vorbereitung und Regelungen zum Reiserücktritt/Reiseabbruch

Bekleidung

  1. Die richtige Outdoor-Bekleidung: der Jahreszeit, dem aktuellen Wetter und dem Programm angepasst. Exkursionen werden nicht wegen Regen oder Schnee abgesagt. Es gibt kein schlechtes Wetter, nur unpassende Kleidung.
  2. Das richtige Schuhwerk: Da auf Exkursionen viel zu Fuß erforscht wird, ist das richtige Schuhwerk (bequem, blasenfrei) besonders wichtig. Besonders für Geländearbeiten sollten Sie ein gutes Paar "Bergstiefel" haben, die über die Knöchel gehen und wasserdicht sind. Neue Bergstiefel sind im Vorfeld einzulaufen. Auch auf humangeographischen Exkursionen sollten Sie gutes Schuhwerk anhaben: Flip-Flops gehören nicht dazu.

Zubehör

  1. Sonnencreme, Regenschirm: Manchmal ist es ratsam beides dabei zu haben.
  2. Klemmbrett, Stift, Digitalkamera: Damit Sie das Gesehene und Gehörte gleich weiterverarbeiten können. Bei Video- und Tonaufnahmen ist im Vorfeld um Erlaubnis zu fragen.

Versicherungen

  1. Unfallversicherung: Aufgrund Ihres Status "immatrikuliert und nicht beurlaubt" sind Sie während der Exkursion durch die LMU unfallversichert.
  2. Krankenversicherung: Aufgrund Ihres Status "immatrikuliert und nicht beurlaubt" müssen Sie krankenversichert sein. Somit sind Sie bei Inlandsexkursionen krankenversichert. Dieser Versicherungsschutz gilt nicht oder nur eingeschränkt im Ausland. Kontaktieren Sie VOR DER EXKURSION Ihre Krankenversicherung. Sollten Sie nicht durch Ihre Krankenversicherung abgedeckt sein, benötigen Sie eine Auslandsreisekrankenversicherung.
  3. Haftpflichtversicherung: Es besteht keine Haftpflichtversicherung durch Ihren Status "immatrikuliert". Abgesehen davon ist eine Haftpflichtversicherung vermutlich die sinnvollste Versicherung überhaupt und einige Tarife decken bei Geländeaufenthalten entstandene Schäden, z.B. an der Einrichtung der Unterkunft oder an Geländegeräten, ab. Informieren Sie sich, ob Sie noch über Ihre Eltern versichert sind oder selbstständig versichert sein müssen.
  4. Reiserücktrittsversicherung: Für längere Geländeaufenthalte, insbesondere mit teuren Langstreckenflügen sind Reiserücktrittsversicherungen zu empfehlen: Fragen Sie Ihre/n Exkursionsleiter/in, ob diese ggf. bereits durch den Reiseveranstalter abgedeckt sind oder nicht

Einreisebestimmungen

  1. Reisepass: Der/Die Studierende sollte die Gültigkeit des Reisepasses kontrollieren.
  2. Visum: Der/Die Studierende ist selbst verantwortlich ein notwendiges Visum zu beantragen. Achtung: Je nach Staatsangehörigkeit gibt es verschiedene Visabestimmungen.
  3. Impfungen: Der/die Studierende ist selbst für eventuell notwendige Impfungen (z.B. Hepatitis, Malaria...) verantwortlich. Bitte klären Sie dies mit Ihrem Hausarzt.

Regelungen zum Reiserücktritt/Reiseabbruch

Auf Exkursionen, Geländeübungen oder Blockseminaren gelten die folgenden Regelungen:

  1. Der/Die Studierende kann aufgrund gruppenschädlichen Verhaltens von der Lehrveranstaltung ausgeschlossen werden.
  2. Der/Die Studierende hat die Kosten für eine außerplanmäßige Rückreise selbst zu tragen.
  3. Der/Die Studierende hat selbst für die Krankenversicherung im Ausland zu sorgen.
  4. Der/Die Studierende hat selbst für eine Reiserücktrittversicherung zu sorgen, falls er/sie eine solche wünscht. Zum Abschluss einer solchen Versicherung wird nachdrücklich geraten.
  5. Exkursionen sind nicht (monetär-)gewinnbringend angelegte Lehrveranstaltungen. Sie erfordern eine Vorbereitung durch den/die Studierende/n. Daher ist ein Rücktritt von einer Exkursion und ein Nachrücken eines anderen Studierenden nur bis Beginn des zur Exkursion gehörenden Seminars möglich.
  6. Mit Beginn des Seminars ist ein Rücktritt von der Exkursion nicht mehr ohne die Übernahme bereits angefallener Kosten möglich. Die Stornokosten für Exkursionen sind wie folgt gestaffelt:
    1. Ab dem Tag der Veröffentlichung der Teilnehmerlisten bis zur Vorbesprechung sind ggf. anfallende Umbuchungs- (falls ein/e Ersatz-Studierende/r den Platz übernimmt) bzw. Stornierungskosten (falls kein/e Ersatz-Studierende/n gefunden wird) zu tragen. Im Extremfall kann dies 100% der kalkulierten Kosten ausmachen.
    2. Ab der Vorbesprechung ist kein Rücktritt mehr möglich und die tatsächlich anfallenden Kosten müssen übernommen werden. Im Extremfall sind dies 100 % der kalkulierten Kosten.
Stornokosten für Geländepraktika und Blockseminar werden immer dann fällig, wenn nicht rechtzeitig ein/e Ersatz-Studierende/r gefunden wird.

Falls über ein Reisebüro gebucht wurde, richten sich die tatsächlichen Kosten immer nach den Konditionen des jeweiligen Reisebüros!