Department für Geographie
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Staatsexamen Geographie

Diese Informationen beziehen sich auf das Unterrichtsfach Geographie.

Die hier genannten Zeiträume geben nur einen groben Rahmen. Konkrete Termine zu den halbjährlichen Prüfungszeiträumen werden hier nicht veröffentlicht.

Sie finden weitere Informationen zu bspw. Zulassungsarbeit, Notenberechnung, Wiederholung, Freiversuch beim Münchner Zentrum für Lehrerbildung (MZL).

1. Wann ist der Anmeldezeitraum?

Der jeweilige Anmeldezeitraum wird vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus meist im März (für Prüfungstermin im Herbst) und Oktober (für Prüfungstermin im Frühjahr) veröffentlicht. Die genauen Daten finden Sie auf der Homepage unter "1. Staatsprüfung: Anmeldung, Prüfungen".

Scrollen Sie nach unten zu den "Anmeldeterminen (Staatsprüfung)", dort werden die Zeiträume zur Anmeldung in den Bekanntmachungen zu den jeweiligen Prüfungsterminen Frühjahr/Herbst veröffentlicht. Außerdem finden Sie die Anmeldezeiträume auf der Homepage der Außenstelle des Prüfungsamtes unter "Termine".

  • Prüfung im Frühjahr: Anmeldezeitraum 01. Juni bis 01. August
  • Prüfung im Herbst: Anmeldezeitraum 01. Dezember bis 01. Februar

2. Wo melde ich mich an?

Die Anmeldung geschieht online auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus unter "Erste Staatsprüfung: Meldung und Termine".

Nach dem Absenden der Anmeldung, erhalten Sie die Anmeldung zusätzlich in Form eines PDF-Dokuments zum Download bereitgestellt. Dieses müssen Sie ausdrucken, unterschreiben und bei der Außenstelle des Prüfungsamtes der LMU fristgerecht einreichen. Erst nach diesem Schritt gilt Ihre Anmeldung als gültig.

3. Welche Unterlagen müssen zur Anmeldung eingereicht werden?

  1. Fristgerecht das unterzeichnete Dokument zur Meldung zur Ersten Staatsprüfung (siehe Punkt 2):
    • Prüfungstermin im Frühjahr: 01. August
    • Prüfungstermin im Herbst: 01. Februar
  2. Geburts- bzw. Heiratsurkunde (im Original): Nur bei Erstanmeldung zu einer Staatsprüfung. Sollten Sie bspw. Ihr EWS-Examen bereits geschrieben haben, mussten Sie hierfür bereits die Urkunde(n) einreichen. Dann ist die erneute Einreichung nicht nötig.
  3. Transcript of Records: Zu beantragen nach Erbringung aller Studienleistungen beim PANI (siehe Punkt 5)*
  4. Weitere erforderliche Zulassungsnachweise (Schul- und Betriebspraktika, Sprachkenntnisse, etc.)*
  5. Schriftliche Hausarbeit: Abgabe geschieht durch betreuende:n Dozent:in. Infos und Fristen siehe Schriftliche Hausarbeit (Zulassungsarbeit)

* "... sofort nach Erhalt, spätestens jedoch zwei Arbeitstage vor dem Termin der jeweils ersten abzulegenden Einzelprüfung unter Vorlage des Schreibens über die bedingte Zulassung ..."

4. Wo gebe ich die entsprechenden Unterlagen ab?

Bei der Außenstelle des Prüfungsamtes an der LMU:

Amalienstr. 52, 80799 München, Untergeschoss

5. Wie erhalte ich mein Transcript of Records für die Geographie?

Dieses beantragen Sie nach Erbringung aller Leistungen beim PANI: Antrag auf Ausstellung der Transcripts of Records für die Unterrichtsfächer im Rahmen des Studiengangs Lehramt an Gymnasien oder Lehramt an Realschulen

Füllen Sie das Dokument entsprechend aus. Sollten Sie mehr als die erforderlichen ECTS-Punkte im Freien Bereich erbracht haben (Gymnasium: 6 ECTS, Realschule: 12 ECTS), können Sie mithilfe diesen Antrags angeben, welche Module in die Bewertung einfließen sollen.

Drucken Sie den Antrag aus, unterzeichnen Sie ihn und schicken Sie ihn (auch per Mail als Scan möglich) an das Prüfungsamt Naturwissenschaft Innenstadt.

Das Transcript können Sie nach Rückmeldung durch das PANI entsprechend abholen oder sich zusenden lassen. Bitte Hinweise und Zeiten des PANI beachten.

6. Wie bereite ich mich auf die Prüfungen vor? Alte Examensprüfungen?

Das Münchner Zentrum für Lehrerbildung (MZL) stellt die Staatsexamina der vergangenen Jahre online zur Verfügung: Staatsexamen Online im MZL-Portal.

Zudem empfiehlt sich der Besuch der Staatsexamensvorbereitungskurse der Physischen Geographie und  Anthropogeographie, (falls angeboten) der Staatsexamensvorbereitungskurs der Geographiedidaktik sowie das Studium der Fachliteratur.

7. Muss ich mich für das Semester nach den Prüfungen zurückmelden bzw. wie lange bleibe ich nach den Prüfungen immatrikuliert?

Rückmeldung

Es empfiehlt sich, sich für das Semester nach den Prüfungsterminen rückzumelden. Die Prüfungsergebnisse erhalten Sie im Juni/Juli bzw. Dezember/Januar des Folgesemesters.

Exmatrikulation nach Bestehen der Abschlussprüfung

Trotz Abschlusses aller universitärer Veranstaltungen bleiben Sie zunächst weiter immatrikuliert. Im Zuge des Versands der Prüfungsergebnisse, wird der Studentenkanzlei mitgeteilt, dass Sie das Staatsexamen absolviert haben. Nach Bestehen der Abschlussprüfungen, werden Sie exmatrikuliert. Die Exmatrikulation wirkt jeweils zum Ende des Semesters (31.3. oder 30.09.), d.h. nicht mitten im Semester, in dem die Prüfungsergebnisse bekanntgegeben werden.

Fallbeispiel für den Prüfungszeitraum Frühjahr

Abschluss Ihrer universitären Veranstaltungen, d.h. Ablegen der letzten Prüfungsleistung (z.B. Abgabe einer Ausarbeitung, Klausur, ...) Bspw. Ende Januar, d.h. im WiSe
Rückmeldung für das SoSe ca. Ende Januar
Prüfungszeitraum für die erste Staatsprüfung Frühjahr (Februar-April)
Semesterbeginn Sommersemester 01. April
Bekanntgabe der Ergebnisse ca. Juni-Juli

Kommunikation der bestandenen Abschlussprüfung an die Studentenkanzlei durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Folglich: Exmatrikulation veranlasst durch die Studentenkanzlei aufgrund abgeschlossenen Studiums

Mit Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse
Exmatrikulation wirksam Ende des SoSe

Weiterstudium mit Erweiterungsfach

Sollten Sie fristgerecht ein Erweiterungsfach aufgenommen haben, melden Sie sich direkt nach Erhalt der Prüfungsergebnisse bei der Studentenkanzlei (Sachgebiet 2), dass Sie Ihr Erweiterungsfach weiterstudieren. So werden Sie noch nicht exmatrikuliert.

8. Wann ist der Prüfungszeitraum und wann erfahren wir die Prüfungsergebnisse?

Prüfungszeitraum Frühjahr:

  • Zeitraum: Februar bis April
  • Veröffentlichung der Prüfungstermine: Dezember des Vorjahres
  • Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse: Juni bis Juli

Prüfungszeitraum Herbst:

  • Zeitraum: August bis Oktober
  • Veröffentlichung der Prüfungstermine: Juni
  • Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse: Dezember bis Januar

Bitte beachten Sie: Alle genaueren Termine werden von Seiten des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus veröffentlicht. Von Seiten der LMU werden an dieser Stelle keine konkreteren Termine kommuniziert. Bitte kontrollieren Sie regelmäßig die Veröffentlichungen auf der Homepage des Ministeriums.

Für die Prüfung: Achten Sie darauf, dass der Ihnen zugesandte Zulassungsbescheid vollständig ist, d.h. alle benötigten Unterlagen (inkl. Transcript, siehe Punkt 3) wurden nachgereicht und das Schreiben ggf. unterzeichnet, dass Sie die Prüfungsvoraussetzungen erfüllen (bzw. 30 LP-Regelung, siehe Homepage des Ministeriums). Bringen Sie zur Prüfung Ihr Zulassungsschreiben sowie Ihren Ausweis mit (Personalausweis, Reisepass, ...).

9. Studium beendet, Prüfung abgeschlossen, was nun?

Nach Ihrem Staatsexamen können Sie in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an öffentlichen Schulen (Referendariat) starten. Beachten Sie hierzu die Hinweise, die Ihnen das Staatsministerium für Unterricht und Kultus per Post mit den Prüfungsunterlagen zusendet sowie die Homepage des Ministeriums.

Dort finden Sie ebenfalls die Online-Anmeldung sowie alle Informationen zum Vorbereitungsdienst. Die LMU ist hierbei nicht weiter involviert.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg im weiteren Verlauf der Lehramtsausbildung.