Department für Geographie
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Nachteilsausgleich im Fach Geographie

nachteil

Was ist ein Nachteilsausgleich?

Behinderungen oder chronische Erkrankungen können zu Studienerschwernissen führen, die einen Nachteilsausgleich notwendig machen. Darunter versteht man Verfahren, die dem durch eine Beeinträchtigung entstehenden individuellen Nachteil im Studium entgegenwirken.

Bei Unklarheiten, welcher Nachteilsausgleich bei Ihrem Erkrankungsbild oder Ihrer Behinderung sinnvoll ist, raten wir Ihnen in jedem Fall, ein individuelles Beratungsgespräch mit den Mitarbeitenden der Beratungsstelle "Studierende mit Beeinträchtigung" zu vereinbaren.

Ein Vorteil gegenüber anderen Studierenden darf dadurch jedoch nicht entstehen. Wurde ein Nachteilsausgleich bewilligt, wirkt sich dieser nicht auf die Bewertung der Prüfungsleistung aus und wird auch nicht in Notennachweise oder Zeugnisse aufgenommen.

Wie funktioniert der Nachteilsausgleich in der Geographie?

Wer kann einen Nachteilsausgleich in Anspruch nehmen?

Eingeschriebene Studierende der LMU, die eine längerfristige Beeinträchtigung in Form einer Behinderung, chronischen oder psychischen Erkrankung vorweisen.
Für vorübergehende Beeinträchtigungen (z. B. eine gebrochene Hand) kann kein Nachteilsausgleich bewilligt werden. Hier empfiehlt es sich, mit dem zuständigen Prüfungsamt Kontakt aufzunehmen und gegebenenfalls eine Krankmeldung für die betroffenen Prüfungen einzureichen und/oder eine Wiederholungsprüfung in Anspruch zu nehmen.

1. - Beratungstermin

Sie vereinbaren einen Beratungstermin mit der Beratungsstelle der LMU oder direkt mit der Studiengangskoordination. Diese berät Sie unter Einhaltung der Schweigepflicht, welche Maßnahmen zum Nachteilsausgleich beantragt werden können.

2. - Antrag

Sie beantragen den Nachteilsausgleich mit diesem Antragsformular. Sie können das Formular allein, mit uns in der Studiengangskoordination oder in der Beratungsstelle, oder mit dem Behindertenbeauftragten ausfüllen.

3. - Attest

Die Notwendigkeit eines Nachteilsausgleiches muss mit einem ärztlichen Attest (oder Schwerbehindertenausweis) nachgewiesen werden. Wichtige Informationen zum ärztlichen Attest für Ihre:n Ärztin:Arzt finden Sie in diesem Schreiben.

Den Antrag auf Nachteilsausgleich (aus Schritt 2) reichen Sie zusammen mit dem Attest an den Prüfungsausschuss über das PANI (Prüfungsamt Naturwissenschaften Innenstadt) ein.

4. - Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss prüft Ihren Antrag auf Nachteilsausgleich. Dabei ist es Sache des Faches welche Maßnahmen genehmigt werden.

5. - Bescheinigung

Sie erhalten vom PANI eine Bescheinigung über die gewährten Maßnahmen zum Nachteilsausgleich.

Der bescheinigte Nachteilsausgleich wird dann immer gewährt, wenn Sie ihn in Anspruch nehmen möchten. Dazu müssen Sie Ihre Bescheinigung jedes Mal spätestens am Ende der Prüfungsanmeldung (LSF) den jeweiligen Dozierenden per E-Mail zusenden.